Langsam wird es wirklich albern mit der Regelung des Datenschutzes. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz und muss wohl oder übel eingehalten werden, wenn man nicht Gefahr laufen möchte, eine teure Abmahnung zu erhalten.
Ich verweise einmal auf DIESEN Beschluß vom OLG Köln und zudem auf eine Erklärung des Rechtsanwalts Thomas Schwenke: HIER KLICKEN
Im Großen und Ganzen geht es darum, dass der Seitenbetreiber angeben muss wofür die getätigten Angaben im Kontaktformular verwendet werden und das die Möglichkeit des Widerrufs der Speicherung der Daten gegeben wird.
Den Sinn (oder eher Unsinn) eines solchen Beschlusses lasse ich hier einmal unkommentiert im Raum stehen.