Langsam wird es in Deutschland (bzw. in Europa) gefährlich eine gewerbliche Webseite zu führen – wenn man sich an das Rechtsverständnis mancher Gerichte halten möchte…
Wäre es nicht so ernst, könnte man fast darüber lachen. Aber leider ist es wirklich eine Tatsache. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 08.12.2016 haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits eine ähnliche Entscheidung getroffen.
Was heißt das nun im Einzelnen?
Beispiel: Ich setze einen Link auf meiner Webseite zu einer anderen Webseite, weil mir dieses entweder gefällt, oder aber mir geschäftlich Vorteile bringt. Nach der ersten Durchsicht dieser fremd verlinkten Webseite fällt mir nichts auf, was auch nur ansatzweise irgendwo strafbar wäre. Somit setze ich mit gutem Gewissen einen Link zu der Seite. Nach einiger Zeit meint aber der Betreiber dieser verlinkten Webseite z.B. eine urheberrechtlich geschützte Grafik auf seiner Webseite platzieren zu müssen. Natürlich habe ich davon, als Betreiber meiner eigenen Webseite, keine Kenntnis davon.
BÄÄHHHM – und schon haben sie mich am Wickel. Jeder Konkurrent kann mich jetzt erfolgreich abmahnen und ich habe mich strafbar gemacht…
Zumindest wenn es nach dem Rechtsverständis des LG Hamburg und des EuGH geht. Also Augen auf bei der Linksetzung!
BTW: Wann wird eigentlich Google Deutschland diesbezüglich mal abgemahnt, bzw. verurteilt? 😉
Nähere Details zu diesem und weiteren Urteilen sind HIER nachzulesen.